AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN
Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Mieter und Sacha Leyendecker - im Folgenden „Vermieter" - genannt.
Der Mieter handelt und benutzt die Räumlichkeiten des Studios “Bolongaro Loft”, Bolongarostraße 150, 65929 Frankfurt am Main, auf eigene Gefahr.
Er ist außerdem dazu verpflichtet, jede mitgebrachte Person (Modelle, Auftraggeber, Gehilfen, Besucher, Begleitpersonen usw.) darauf hinzuweisen, dass auch sie die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr benutzen. Für Schäden, die auf Zugangswegen und Hausfluren entstehen, haften die dafür zuständigen Personen bzw. Unternehmen.
1. MIETPREISE & STORNIERUNGSKOSTEN
Als Mietpreis gilt der vorher per Buchungsbestätigung festgelegte Preis bzw. (z.B. bei kurzfristigen, telefonischen Buchungen) gilt die Preisliste, die wir unter www.bolongaroloft.com bereitstellen.
Wird die Mietsache nicht zum Ende des für jede Anmietung einzeln vereinbarten Zeitraumes geräumt werden pro angefangene Stunde weitere Kosten laut unserer Preisliste berechnet, sofern nicht anders besprochen.
Stornierung:
bis 7 Tage vor Termin / gebührenfrei
7 Tage bis 3 Tage vor Termin / 50% der Buchungssumme
innerhalb von 3 Tagen vor Termin / 100% der Buchungssumme
2. ZUSTAND DER RÄUME
Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand und besenrein an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
Im Studio sind keine Straßenschuhe gestattet. Der Vermieter stellt Schuhüberzieher zur Verfügung, falls der Mieter keine Straßenschuhe zum Buchungstermin dabei hat.
Bei grober Verschmutzung oder Unordnung erheben wir eine Reinigungspauschale von 60€ zzgl. USt..
3. SCHADENVERMEIDUNG UND UMGANG BEI SCHÄDEN & VERLUST
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln und keiner übermäßigen Beanspruchung auszusetzen. Die angemieteten Gegenstände oder Räumlichkeiten dürfen nur zu den ihnen zugedachten Zwecken verwendet werden. Eventuelle Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen eines vermieteten Gegenstandes ist der Mieter verpflichtet, eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.
4. IDENTIFIKATION DES MIETERS
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter auf Anfrage durch die Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses, ggf. auch durch einen Führerschein zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern.
5. DAUER DER ANMIETUNG
Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz des Studios gelten die in der Mietpreisliste genannten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit dem beschriebenen Zuschlag je angefangene Stunde berechnet.
6. FOTOGRAFIEREN AUSSERHALB UNSERER RÄUMLICHKEITEN
Durch die Anmietung erhält der Mieter das Recht, Aufnahmen in unseren Räumen zu erstellen. Außerhalb der Räumlichkeiten (Treppenhäuser, Flure, Parkplatz, Innenhof) ist das Fotografieren ausdrücklich untersagt.
7. IN UNSEREN RÄUMEN GILT STRIKTES RAUCHVERBOT.
8. SCHÄDEN BEI MIETBEGINN
Der Mieter verpflichtet sich, sich bei Mietbeginn vom einwandfreien Zustand der Räumlichkeiten und den darin enthaltenen Gerätschaften und Zubehörteilen wie Hintergründen, Stativen usw. zu überzeugen. Etwaige Beschädigungen oder Funktionseinschränkungen sind dem Vermieter sofort anzuzeigen und werden protokolliert.
9. EIGENE VERANTWORTUNG & GEFAHR
Der Mieter handelt nach Übernahme der vermieteten Räume oder Gegenstände auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für durch die vermieteten Räume oder Gegenstände entstandene Schäden. Dies gilt insbesondere für Schäden an mitgebrachten elektronischen Geräten, die durch Defekte an Stromleitungen entstehen, von denen der Vermieter keine Kenntnis besitzt.
10: VERLASSEN DES STUDIOS / BEENDIGUNG DER MIETZEIT
Der Mieter hat bei Verlassen bzw. nach Beendigung der Mietzeit dafür eigenmächtig zu sorgen, dass alle Fenster und Türen die vom Studio zum Außenbereich führen geschlossen/abgeschlossen sind. Die zugehörigen Schlüssel werden vor Beginn der Buchung dem Mieter überlassen.
Entstandene Schäden, die bei Nichteinhaltung durch Dritte entstehen (Einbruch, Vandalismus, Diebstahl etc.) fallen zu Lasten des Mieters.
11. HAFTUNG
Das vermietete Studio bleibt mit allen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Der Mieter übernimmt die Haftung für die Geräte und haftet für die Einrichtung des Studios vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Verlassen des Studios. Der Mieter haftet in vollem Umfang für evtl. entstandene Schäden (Beschädigung der Geräte durch unsachgemäße Handhabung, Diebstahl etc.) und den daraus resultierenden Nutzungsausfall. Diese Haftung gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden, die an den Tätigkeiten des Mieters während der Anmietung beteiligt sind.
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte und Einrichtungen werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt. Jede Art von Änderungen an den Räumlichkeiten oder Geräten durch den Mieter ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter berechnet. Die Benutzung der Ausrüstung (wie Möbel, gemalte Hintergründe, Requisiten) ist in der Raummiete enthalten. Die Benutzung von zusätzlichem Equipment (z.B. Kameraequipment, Stative, Büroequipment) kann vereinbart werden, wird aber gesondert abgerechnet und ist in der Raummiete nicht enthalten.
12. VIDEOÜBERWACHUNG IM EINGANGSBEREICH
Der Eingangsbereich unseres Studios wird aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten Mietzeiten videoüberwacht. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der Objektsicherheit, der Nachvollziehbarkeit von Mietvorgängen und der Beweissicherung im Schadensfall.
Die Speicherung erfolgt auf einem lokalen Server des Vermieters; eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, sie ist zur Durchsetzung berechtigter rechtlicher Ansprüche oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.
Die Aufnahmen werden regelmäßig nach 14 Tagen automatisch gelöscht, sofern sie nicht zur Aufklärung konkreter Vorfälle oder zur Beweissicherung benötigt werden. Der Mieter wird hiermit gemäß Art. 13 DSGVO über diese Verarbeitung personenbezogener Daten informiert.
13. HÖHERE GEWALT
Kann das Studio aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch angekündigte sowie nicht angekündigte Handwerks-/Bauarbeiten in Nähe des Studios) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr. Der Vermieter übernimmt in keinem Fall die Haftung für entstandene Schäden wie Modellgagen, Anfahrtskosten oder solche, die durch eine nicht fristgerechte Ablieferung der geplanten Ergebnisse entstehen.
14. FREIGABE ZUR VERÖFFENTLICHUNG/ LOCATIONRELEASE
Durch die vollständige Bezahlung der Raummiete erteilen wir als Rechteinhaber der Räumlichkeiten dem Mieter, dessen Gehilfen sowie weiteren, an der jeweiligen Anmietung teilhabenden Fotografen die Freigabe zur Erstellung von Fotografien und Filmaufnahmen in unseren Räumen. Das Veröffentlichungsrecht der entstandenen Aufnahmen erteilen wir für alle derzeit bekannten Nutzungsarten sowie für persönliche und kommerzielle Zwecke. Aufnahmen, die ausschließlich unsere Räumlichkeiten enthalten dürfen NICHT für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
15. VORZEITIGE BEENDIGUNG DER ANMIETUNG NACH EIGENEM ERMESSEN
Sollte der Mieter gegen eine der hier genannten Regeln / Verhaltensregeln oder gegen geltende Gesetze verstoßen, sorglos mit der Ausstattung der Studios umgehen, Verhaltensweisen an den Tag legen oder Ansichten offensiv und merkbar vertreten, die der jeweilig zuständige Mitarbeiter für diffamierend, beleidigend oder diskriminierend hält, kann dieser jederzeit die Anmietung verhindern oder vorzeitig beenden. Der Mieter erhält in diesem Fall seine Mietgebühr (ggf. anteilig) zurück und hat mit seinen Gästen, Mitarbeitern, Modellen usw. die Räumlichkeiten des Bolongaro Loft umgehend zu verlassen. Schadensersatz für jedwede Aufwendungen des Mieters ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.
16. GÜLTIGKEIT UND GERICHTSSTAND
Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter haftet nicht für die Einhaltung mündlicher Vereinbarungen. Sämtliche Geschäftsbeziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Neuwied.
17. UNGÜLTIGKEIT EINZELNER VERTRAGSABSCHNITTE
Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt.
Stand: Januar 2026